Strafenkatalog
für den Jugendspielbetrieb (SKJ) des BBK Mettmann
VergehenStrafe in €
1. Nichtvorlage oder ungültiger Teilnehmerausweis, je TA (max. 15,00 €) 5,00  
 
2. a) Eingang des SBB später als am 5. Werktag nach dem Spiel 10,00  
  b) SBB 14 Tage nach Spieltermin noch nicht eingegangen: Spielverlust und 20,00  
 
3. Unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsbogens 5,00  
 
4. Fehlender Ergebniseintrag in TeamSL (24 Stunden nach Spielbeginn) 5,00  
 
5. Einsatz eines Spielers, der nicht in der Spielerliste steht    
  a) bei Nachtragen innerhalb von 3 Tagen 10,00  
  b) bei nicht erfolgter o. zu später Nachtragung Spielverlust und 15,00  
 
6. Wiederholt fehlende Spielstandanzeige (ab 3. Spieltag) 10,00  
 
7. Spielverlegungen, die von einer Mannschaft bis 7 Tage vor dem Spieletermin bei der Spielleitung beantragt werden    
  a) Spiel wird in der von der SL gesetzten Frist nachgeholt 0,00  
  b) anderenfalls („unvorschriftsmäßige Spielverlegung”) Spielverlust und 20,00  
 
8. Nichtantreten einer Mannschaft    
  a) bei Absage an Spielleitung, Spielpartner und Schiedsrichter weniger als 7 Tage, aber wenigstens 2 Tage vor Spieltermin 10,00  
  b) bei verspäteter (telefonischer) Absage wenigstens 2 Stunden vor Spielbeginn 20,00  
  c) weniger als 2 Stunden vor Spielbeginn: Spielverlust und 30,00  
  d) zu einem Nachholspiel: zusätzlich Spielverlust    
 
9. Nach dem 3. Nichtantreten einer Mannschaft ohne Absage: zusätzlich Ausschluss vom Spielbetrieb    
 
10. Spielverlust gemäß §38 Abs. 1-4 DBB-SO 25,00  
 
11. Rückzug einer Mannschaft    
  a) ab Rahmenspielplanerstellung bis zum Beginn des Wettbewerbs 15,00  
  b) nach Beginn des Wettbewerbs 20,00  
 
12. Nichtantreten eines Schiedsrichters und deshalb Spielausfall 30,00  
 
13. Bearbeitungspauschale 2,50  
 
Weitere Anmerkungen:
  • Bei corona-bedingten Spielabsagen wird nach den SONDERREGELN 2022 verfahren.
     
  • Ansonsten gilt bei Vergehen, die unter 1. bis 13. nicht aufgeführt sind, der Strafenkatalog des Basketballkreises oder ggf. des WBV.
Stand: 2. Oktober 2022

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