SONDERREGELN 2022
bei corona-bedingten Spielabsagen auf der Grundlage von Beschlüssen der Kreistage vom 30. Mai 2022
Eine corona-bedingte Spielabsage wird generell nicht durch einen Bußbetrag geahndet, sofern alle Beteiligten (Spielleitung, Spielgegner und Schiedsrichter) spätestens zwei Stunden vor dem Spielbeginn über die Spielabsage informiert worden sind. Dass es sich um eine corona-bedingte Spielabsage handelt, ist der Spielleitung gegenüber aber überzeugend zu erläutern.

Nach einer corona-bedingten Spielabsage sind beide Spielpartner gehalten, innerhalb von 10 Tagen nach der Spielabsage einen Nachholtermin zu vereinbaren, sofern es sich nicht um eine erneute Spielabsage desselben Spielpartners eines Nachholspiels handelt.
Im Jugendbereich kann dieser Termin frei innerhalb der Spielzeit gewählt werden.
Im Seniorenbereich wird dieser Zeitraum durch die Spielleitung festgelegt.

Desweiteren soll gemäß der nachstehenden Paragraphen verfahren werden:
 
§1: Gibt es zwischen den Spielpartnern in der gesetzten Frist keine Einigung über einen Nachholtermin, so wird das Spiel mit 20:0 zugunsten des Gegners der spielabsagenden Mannschaft gewertet und beide Teams erhalten keine Spielpunkte.
 
§2: Wird ein Nachholspiel erneut corona-bedingt durch das Team abgesagt, das bereits für die erste Spielabsage verantwortlich war, wird das Spiel mit 20:0 und zwei Spielpunkten zugunsten des gegnerischen Teams gewertet. Ein Spielpunkteabzug für die absagende Mannschaft erfolgt nicht.
 
§3.1: Wird ein Nachholspiel im Jugendbereich corona-bedingt durch das Team abgesagt, das nicht für die erste Spielabsage verantwortlich war, werden weder Korbpunkte noch Spielpunkte vergeben und das Spiel wird nicht mehr nachgeholt.
 
§3.2: Wird ein Nachholspiel im Seniorenbereich corona-bedingt durch das Team abgesagt, das nicht für die erste Spielabsage verantwortlich war, kann so verfahren werden wie unter § 3.1 oder aber mit Zustimmung der Spielleitung und der Spielpartner das Spiel nachgeholt werden.
 
Stand: 2. Oktober 2022

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