Basketball Kreis Mettmann

Strafen- und Gebührenkatalog
in der Fassung vom 16. Mai 2018
[§5 an WBV angepasst am 6.September 2019]
 
           
1.  Rückzug einer Mannschaft nach Beginn der Spielrunde Senioren:
Jugend:
40,00 €
20,00 €
 
2.  Verzicht auf das Recht zur Teilnahme am Wettbewerb nach Meldeschluss vor Beginn der Spielrunde Senioren:
Jugend:
30,00 €
15,00 €
 
3.  Fehlen oder Ungültigkeit des Teilnehmerausweises je TA:
höchstens pro Spiel:
5,00 €
15,00 €
 
4.  Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllter Spielberichtsbogen 5,00 €  
5.  Nichteingang des Spielberichtsbogen bis zum vierten Werktag nach Abschluss des jeweiligen Spieltages 10,00 €  
6.  Eingang des Spielberichtsbogen nach den fünften Werktag nach Abschluss des jeweiligen Spieltages 15,00 €  
7.  Verspätete Durchsage von Spielergebnissen (24 h nach Spielbeginn) 5,00 €  
8.  Unterlassene Durchsage von Spielergebnissen (72 h nach Spielbeginn) 10,00 €  
9.  Spielverlust gemäß §38 Abs.1-4 DBB-SO 25,00 €  
10.  Unvorschriftsmäßige Spielverlegung (später als 1 Woche vor dem Spieltermin)
a) Spielabsage früher als 72 h vor dem Spieltermin
b) Spielabsage später als 72 h vor dem Spieltermin (Erstfall)
c) Spielabsage später als 72 h vor dem Spieltermin (Wiederholungsfall)
 
15,00 €
25,00 €
50,00 €
 
11.  Spielen in einer vom Kreis nicht zugelassenen Halle
a) mit Zustimmung des Gastvereins
b) ohne Zustimmung des Gastvereins
 
 
Spielverlust und
 
15,00 €
15,00 €
 
12.  Spielen in einer vom Kreis gesperrten Halle Spielverlust und 25,00 €  
13.  a) Unvorschriftsmäßige Spielkleidung oder Spielausrüstung
b) Fehlen einer Anzeigetafel
c) Fehlen einer Anzeigetafel
 
Erstfall
Wiederholungsfall
10,00 €
15,00 €
30,00 €
 
14.  Unzureichende Sicherheit der Teilnehmer gemäss §39 DBB-SO bis zu
und/oder Hallensperre
500,00 €  
15.  Verstöße gegen die Sportdisziplin gemäß §§64-65 DBB SO
a) Schiedsrichterbeleidigung
b) Unsportlichkeit
c) Tätlichkeit gegen Spieler und/oder Dritte
d) Tätlichkeit gegen Schiedsrichter/Kampfgericht oder WBV- oder Kreisbeauftragte
 
Sperre für:
1-6 Pflichtspiele
1-6 Pflichtspiele
6-22 Pflichtspiele
6-22 Pflichtspiele
bei jeweils 22 Spieltagen
 
16.  Bearbeitung von Verwarnung/Disqualifikation 10,00 €  
17.  Einsatz eines nicht berechtigten Schiedsrichters oder schuldhaftes Nichtantreten eines Schiedsrichters
a) Erstfall
b) 1. und 2. Wiederholungsfall
c) ab 3. Wiederholungsfall
 
doppelte Spielgebühr
vierfache Spielgebühr
sechsfache Spielgebühr
 
18.  Spielausfall durch schuldhaftes Nichtantreten der Schiedsrichter Verdoppelung der jew. Strafen unter Punkt 17  
19.  Fehlende Schiedsrichter pro teilnehmender Mannschaft pro "einfachem" Schiedsrichter 50,00 €  
20.  Nichtteilnahme am Kreistag/Jugendtag 25,00 €  
21.  Nichteinhalten von Fristen 25,00 €  
22.  Nichteinhalten von Zahlungsfristen
a) Erste Mahnung
b) Zweite Mahnung
Sperre aller am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften und  
10,00 €
30,00 €
 
23.  3-maliges Nichtantreten zum Spiel einer Mannschaft Ausschluss vom Spielbetrieb und 25,00 €  
24.  Startgebühren Senioren:
Jugend:
20,00 €
10,00 €
 
25.  Kostenpauschale für die Bearbeitung von Bußbescheiden 2,50 €  
 
Jeder Verstoß, der als Tatbestand nicht speziell im Strafenkatalog aufgeführt ist, wird nach den WBV/DBB-Satzungen bzw. Ordnungen geahndet!
 

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