1. | Rückzug einer Mannschaft nach Beginn der Spielrunde | Senioren: Jugend: |
40,00 € 20,00 € |
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2. | Verzicht auf das Recht zur Teilnahme am Wettbewerb nach Meldeschluss vor Beginn der Spielrunde | Senioren: Jugend: |
30,00 € 15,00 € |
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3. | Fehlen oder Ungültigkeit des Teilnehmerausweises | je TA: höchstens pro Spiel: |
5,00 € 15,00 € |
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4. | Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllter Spielberichtsbogen | 5,00 € | |||
5. | Nichteingang des Spielberichtsbogen bis zum vierten Werktag nach Abschluss des jeweiligen Spieltages | 10,00 € | |||
6. | Eingang des Spielberichtsbogen nach den fünften Werktag nach Abschluss des jeweiligen Spieltages | 15,00 € | |||
7. | Verspätete Durchsage von Spielergebnissen (24 h nach Spielbeginn) | 5,00 € | |||
8. | Unterlassene Durchsage von Spielergebnissen (72 h nach Spielbeginn) | 10,00 € | |||
9. | Spielverlust gemäß §38 Abs.1-4 DBB-SO | 25,00 € | |||
10. | Unvorschriftsmäßige Spielverlegung (später als 1 Woche vor dem Spieltermin) a) Spielabsage früher als 72 h vor dem Spieltermin b) Spielabsage später als 72 h vor dem Spieltermin (Erstfall) c) Spielabsage später als 72 h vor dem Spieltermin (Wiederholungsfall) |
15,00 € 25,00 € 50,00 € |
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11. | Spielen in einer vom Kreis nicht zugelassenen Halle a) mit Zustimmung des Gastvereins b) ohne Zustimmung des Gastvereins |
Spielverlust und |
15,00 € 15,00 € |
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12. | Spielen in einer vom Kreis gesperrten Halle | Spielverlust und | 25,00 € | ||
13. | a) Unvorschriftsmäßige Spielkleidung oder Spielausrüstung b) Fehlen einer Anzeigetafel c) Fehlen einer Anzeigetafel |
Erstfall Wiederholungsfall |
10,00 € 15,00 € 30,00 € |
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14. | Unzureichende Sicherheit der Teilnehmer gemäss §39 DBB-SO | bis zu |
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15. | Verstöße gegen die Sportdisziplin gemäß §§64-65 DBB SO a) Schiedsrichterbeleidigung b) Unsportlichkeit c) Tätlichkeit gegen Spieler und/oder Dritte |
Sperre für: 1-6 Pflichtspiele 1-6 Pflichtspiele 6-22 Pflichtspiele 6-22 Pflichtspiele bei jeweils 22 Spieltagen |
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16. | Bearbeitung von Verwarnung/Disqualifikation | 10,00 € | |||
17. | Einsatz eines nicht berechtigten Schiedsrichters oder schuldhaftes Nichtantreten
eines Schiedsrichters a) Erstfall b) 1. und 2. Wiederholungsfall c) ab 3. Wiederholungsfall |
doppelte Spielgebühr vierfache Spielgebühr sechsfache Spielgebühr |
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18. | Spielausfall durch schuldhaftes Nichtantreten der Schiedsrichter | Verdoppelung der jew. Strafen unter Punkt 17 | |||
19. | Fehlende Schiedsrichter pro teilnehmender Mannschaft | pro "einfachem" Schiedsrichter | 50,00 € | ||
20. | Nichtteilnahme am Kreistag/Jugendtag | 25,00 € | |||
21. | Nichteinhalten von Fristen | 25,00 € | |||
22. | Nichteinhalten von Zahlungsfristen a) Erste Mahnung b) Zweite Mahnung |
10,00 € 30,00 € |
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23. | 3-maliges Nichtantreten zum Spiel einer Mannschaft | Ausschluss vom Spielbetrieb und | 25,00 € | ||
24. | Startgebühren | Senioren: Jugend: |
20,00 € 10,00 € |
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25. | Kostenpauschale für die Bearbeitung von Bußbescheiden | 2,50 € | |||
Jeder Verstoß, der als Tatbestand nicht speziell im Strafenkatalog aufgeführt ist, wird nach den WBV/DBB-Satzungen bzw. Ordnungen geahndet! |